Kurzgeschichten

lesen, schreiben und veröffentlichen

Marcus Haas

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Verträge

Auch wenn ich bisher noch kein Buch veröffentlicht habe, so gibt es doch das Eine oder Andere, von dem ich glaube, dass es an dieser Stelle zu erwähnen ist.

 

  • Ich denke, dass es unklug wäre, auf sämtliche Rechte am eigen Werk zu verzichten. Sicher, die Rechte der Veröffentlichung bekommt der Verlag, aber wenn du eine Fortsetzung schreiben möchtest, dann sollten deine Figuren dir gehören, ebenso wie die Geschichte selbst, denn sonst kann der Verlag damit machen, was er will.
  • Ein Autorenhonorar von 6 bis 12% sind möglich, das hängt aber auch von der Bekanntheit des Autors ab. Wenn ein Kostenzuschuss verlangt wird, denke ich sollte es deutlich mehr sein (15%, aber da ist wieder die Frage nach der Seriosität dieser Angebote. Das höchste Honorar nützt nichts, wenn man über den Tisch gezogen wurde).
  • Dass du neben den obligatorischen Freiexemplaren weitere Bücher zu vergünstigten Konditionen kaufen kannst, ist wohl die Regel, wenn dir aber schon im Vertrag angeboten wird die gesamte Auflage zu kaufen, solltest du stutzig werden (unseriöse Verlage werden dir diese Option später, mit Hinweis auf den schlechten Absatz der Bücher, sowieso anbieten).
  • Eine ISBN-Nummer sollte auf jeden Fall dabei sein, sonst kann dein Buch nur schwerlich bestellt werden. Die ISBN garantiert auch die internationale Lieferbarkeit des Werks (Sie ist aber nicht alles, auch die Vertriebswege und die Zusammenarbeit mit den Buchhändlern sind ungemein wichtig).